Ich möchte mich firmen lassen. Was muss ich tun?

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen.

In unserer Pfarre beginnt die Vorbereitungszeit jeweils mit dem Beginn des neuen Kirchenjahres - also mit dem Beginn des Advents.
Die Anmeldung erfolgt am Christkönigssonntag (Sonntag vor dem 1. Advent) im Anschluss an die hl. Messe.

 Der Firmpate

Der Firmpate / die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können,
das   16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein,
also getauft, gefirmt und falls verheiratet auch kirchlich verheiratet sein.
Er / Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen)
sein und soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können,
was eine eigenes aktives Glaubensleben erfordert.
Es ist empfohlen, dass diesen Dienst - so es sinnvoll und möglich erscheint - derselbe Mann / dieselbe Frau übernimmt,
der/die bereits bei der Taufe das Patenamt wahrgenommen hat.

Erwachsene, die sich firmen lassen möchten, wenden sich bitte an den Pfarrer ihres Vertrauens bzw. ihrer Wohnpfarre.

Ich möchte mich firmen lassen. Was muss ich tun?

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen.

In unserer Pfarre beginnt die Vorbereitungszeit jeweils mit dem Beginn des neuen Kirchenjahres - also mit dem Beginn des Advents.
Die Anmeldung erfolgt am Christkönigssonntag (Sonntag vor dem 1. Advent) im Anschluss an die hl. Messe.

 Der Firmpate

Der Firmpate / die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können,
das   16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein,
also getauft, gefirmt und falls verheiratet auch kirchlich verheiratet sein.
Er / Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen)
sein und soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können,
was eine eigenes aktives Glaubensleben erfordert.
Es ist empfohlen, dass diesen Dienst - so es sinnvoll und möglich erscheint - derselbe Mann / dieselbe Frau übernimmt,
der/die bereits bei der Taufe das Patenamt wahrgenommen hat.

Erwachsene, die sich firmen lassen möchten, wenden sich bitte an den Pfarrer ihres Vertrauens bzw. ihrer Wohnpfarre.

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