Ich möchte mein Kind taufen lassen. Was muss ich tun?

Durch die Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen.

Das Taufsakrament kann in jeder österreichischen Pfarre empfangen werden.

Zur Anmeldung kontaktieren Sie ihre Wohnpfarre. In den meisten Pfarren wird geraten ca. 4-6 Wochen

vor dem geplanten Termin mit der Pfarre Kontakt aufzunehmen.

Erforderliche Dokumente für die Anmeldung sind:

Meldezettel des Kindes
Geburtsurkunde des Kindes
Taufscheine der Eltern - zumindest ein Elternteil nicht aus der Kirche ausgetreten
● wenn Eltern verheiratet: kirchlicher Trauungsschein / staatl. Heiratsurkunde

Taufpaten sind nicht unbedingt erforderlich. Wenn es aber einen Taufpaten geben soll, dann gelten folgende Voraussetzungen:

● er/sie muß Katholik sein
● nicht aus der Kirche ausgetreten
● geeignet und bereit, diesen Dienst zu übernehmen
● 16. Lebensjahr vollendet und gefirmt (ggf. ehestens nachzuholen)
Taufschein des (der) Taufpaten mit eingetragenem Vermerk der Firmung
● wenn Taufpate(n) verheiratet: (kirchlicher) Trauungsschein
● Angabe von Beruf, Wohnadresse des (der) Paten

Bei der Anmeldung der Taufe wird ein Termin für ein Taufgespräch mit dem Pfarrer bzw. die Art der Taufvorbereitung vereinbart.

Wenn alle Dokumente überprüft wurden und das Taufgespräch geführt wurde (beides in der Pfarre des Haupt-Wohnsitzes des Kindes) kann der Tauftermin festgelegt werden.

Ich möchte mein Kind taufen lassen. Was muss ich tun?

Durch die Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen.

Das Taufsakrament kann in jeder österreichischen Pfarre empfangen werden.

Zur Anmeldung kontaktieren Sie ihre Wohnpfarre. In den meisten Pfarren wird geraten ca. 4-6 Wochen

vor dem geplanten Termin mit der Pfarre Kontakt aufzunehmen.

Erforderliche Dokumente für die Anmeldung sind:

Meldezettel des Kindes
Geburtsurkunde des Kindes
Taufscheine der Eltern - zumindest ein Elternteil nicht aus der Kirche ausgetreten
● wenn Eltern verheiratet: kirchlicher Trauungsschein / staatl. Heiratsurkunde

Taufpaten sind nicht unbedingt erforderlich. Wenn es aber einen Taufpaten geben soll, dann gelten folgende Voraussetzungen:

● er/sie muß Katholik sein
● nicht aus der Kirche ausgetreten
● geeignet und bereit, diesen Dienst zu übernehmen
● 16. Lebensjahr vollendet und gefirmt (ggf. ehestens nachzuholen)
Taufschein des (der) Taufpaten mit eingetragenem Vermerk der Firmung
● wenn Taufpate(n) verheiratet: (kirchlicher) Trauungsschein
● Angabe von Beruf, Wohnadresse des (der) Paten

Bei der Anmeldung der Taufe wird ein Termin für ein Taufgespräch mit dem Pfarrer bzw. die Art der Taufvorbereitung vereinbart.

Wenn alle Dokumente überprüft wurden und das Taufgespräch geführt wurde (beides in der Pfarre des Haupt-Wohnsitzes des Kindes) kann der Tauftermin festgelegt werden.

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